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Arbeitgeber müssen Ihre Mitarbeiter über nicht genommenen Urlaub informieren.

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber zuvor den Arbeitnehmer informiert hat.

Er muss in über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehren. Außerdem muss der Arbeitnehmer den Urlaub aus freien Stücken nicht genommen haben.

Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 19.02.2019 entschieden. Das BAG hat sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gestützt.

(Az.: 9 AZR 541/15).