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Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) werden freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbständige mit geringem Einkommen ab 2019 entlastet.

Die Mindestversicherungsgrundlage, nach der die Beiträge berechnet werden, beträgt ab 2019 1.038,33 EUR. Bis Ende 2018 beträgt die Mindestversicherungsgrundlage 2.283,75 EUR.

Damit reduziert sich der monatliche Mindestbeitrag auf rund 156 EUR statt bisher ca. 360 EUR. Auch der Nachweis, ob man haupt- oder nebenberuflich tätig ist, entfällt.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen des GKV-VEG finden Sie hier.