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Ab 2020 verändern sich wieder einige Mindestlöhne.

1. Allgemeiner Mindestlohn
Der allgemeine Mindestlohn steigt zum 1.1.2020 von bisher 9,19 EUR auf 9,35 EUR.
Damit reduziert sich z.B. für einen Minijobber die monatlich maximale Arbeitszeit von 48,96 Stunden/Monat auf 48,12 Stunden/Monat.

2. Mindestlohn für Azubis
Seit 2020 erhalten auch Auszubildende einen Mindestlohn.
Dieser liegt im 1. Lehrjahr bei:

  • 2020 – 515,00 EUR,
  • 2021 – 550,00 EUR,
  • 2022 – 620,00 EUR,
  • 2024 – der Azubi-Mindestlohn soll automatisch mit der Entwicklung der Lerlingsgehälter steigen.

Betriebliche Lehrmittel sollen komplett vom Arbeitgeber bezahlt werden. Damit will die Bundesregierung die Berufsausbildung attraktiver machen und so einer Reduzierung des Fachkräftemangels entgegenwirken.