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Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2019 von bisher 8,84 € auf 9,19 €.

In einer 2. Stufe steigt der gesetzliche Mindestlohn ab dem Jahr 2020 weiter auf einen neuen Betrag in Höhe von 9,35 €.

Für Arbeitnehmer, die in Form eines geringfügigen Arbeitsverhältnisses (Minijob) beschäftigt sind, reduzieren sich hierdurch die monatlich maximal zu leistenden Arbeitsstunden wie folgt:

  • 2018: 50,90 Stunden
  • 2019: 48,97 Stunden
  • 2020: 48,13 Stunden

Für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer gilt, dass ihre Arbeitsverträge frühzeitig an die neuen Mindestlöhne anzupassen sind.