Sie haben Minijobber beschäftigt, aber deren wöchentliche Arbeitszeit nicht schriftlich festgelegt?
Für diese Arbeitnehmer (=Arbeitszeit auf Abruf) wurden seit Jahresbeginn 2019 die gesetzlichen Bedingungen deutlich verschärft.
Sind keine wöchentlichen Arbeitszeiten vereinbart, gelten 20 Stunden als wöchentliche Arbeitszeit.
Das bedeutet, dass bei einem Minijob beispielsweise 86,67 Monatsstunden (20 x 52 / 12) unterstellt werden.
Multipliziert man dies mit dem aktuellen Mindestlohn von 9,19 EUR ergibt sich ein rechnerischer Lohn von 796,50 EUR.
Dies heißt, dass es sich nicht mehr um einen Minijob handelt und die Beschäftigung als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft wird.
Arbeitsgeber sollten daher dringend die Arbeitszeiten von Minijobbern schriftlich fixieren.
Mehr Informationen gibt es auf folgenden Seiten:
- Einen entsprechenden Blogbeitrag hat die Minijob-Zentrale veröffentlicht: Arbeit auf Abruf
- Bundesministerim für Arbeit und Soziales: Brückenteilzeit
Hallo ,
ich hätte da auch mal eine Frage. Ich arbeite siet 4 Jahren in einem Minijob mit zwei festen Tagen.Immer Montags und Mittwochs für 6,5 Stunden. Jetzt wurden zwei neue Mitarbeiterinnen für 25 Stunden in der Woche eingestellt und ich soll meine Stunden jetzt reduzieren, warscheinlich werden auch die Tage geändert. Ich möchte das aber nicht. Ich möchte vorallem nicht weniger Stunden arbeiten, sonder so das ich weiter auf meine 450 € komme. Sonst rechnet es sich für mich auch nicht mehr. Auch möcht ich feste Tage behalten ,damit ich auch weis wann ich arbeiten soll.
Habe ich da irgenwelche Rechte meinerseits, oder muss ich das dann so hinnehmen. Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit Freundlichen Grüssen
Heike
Hallo Heike,
erstmal vielen Dank für die Frage.
Die Fragen können nicht so ohneweiteres beantwortet werden.
Zur Beantwortung müsste man rechtlich tiefer einsteigen.
Diese Fragen kann nur ein RechtsanwaltIN (am besten ein FachanwaltIn für Arbeitsrecht) beantworten.
Da ich keine Rechtsberatung durchführe, muss ich in diesem Fall auf einen RechtsanwaltIn verweisen.
Gruß
Peter