Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2019 von bisher 8,84 € auf 9,19 €.
In einer 2. Stufe steigt der gesetzliche Mindestlohn ab dem Jahr 2020 weiter auf einen neuen Betrag in Höhe von 9,35 €.
Für Arbeitnehmer, die in Form eines geringfügigen Arbeitsverhältnisses (Minijob) beschäftigt sind, reduzieren sich hierdurch die monatlich maximal zu leistenden Arbeitsstunden wie folgt:
- 2018: 50,90 Stunden
- 2019: 48,97 Stunden
- 2020: 48,13 Stunden
Für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer gilt, dass ihre Arbeitsverträge frühzeitig an die neuen Mindestlöhne anzupassen sind.
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